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Kleinschifferzeugnis

Das Kleinschifferzeugnis ist die rechtliche Befähigung um Bootslehrer sein zu können. Aber das ist zu wenig.
Die Teilnehmer dürfen zu Recht erwarten, daß der Bootslehrer auch Fragen beantworten kann, die über den Lehrgang hinaus gehen, besondere Erfahrungen aufweist und auch pädagogisch geschult ist.
Ebenso die Verknüpfung vom erlebten Theorieunterricht zur Praxis auf dem Boot wird durch den Bootslehrer vollzogen.
Genau darauf bereiten wir vor und der Bootslehrer hat dann die Chance, den Anforderungen der Teilnehmer gerecht zu werden.

Mit dem Nachweis der gelernten Inhalte und der abgelegten Prüfung kann es dann nicht mehr schwer fallen im Bewerbungsverfahren gegenüber anderen Kandidaten vorn zu liegen.

Selbständig machen

Auch hierauf bereiten wir umfangreich vor. Raten jedoch dazu viele Monate Erfahrungen zu sammeln, bevor man diesen Schritt geht.
Gerade die Fächer Marketing und Rechtliche Situation der Bootsschule bereiten hier umfassend vor.

Welche Scheine brauche ich?

Als Bootslehrer hat man im Idealfall mind einen Schein „über“ dem, den man unterrichten will. Auf jeden Fall hat man selbst den jew. Schein.
Fü alle Fälle bereiten wir die angehenden Bootslehrer umfangreich vor. Das Kleinschifferzeugnis ist die rechtliche Voraussetzung.

Lernen erleben

Die Teilnehmer, die ihren Bootsführerschein, Funkschein etc. machen, wollen Spaß beim Lernen haben. Und der Bootslehrer soll genau diese Wirkung erzeugen.